R2 Architekturbüro München + Landsberg

honorar


Verkehrswertgutachten
Das Honorar für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie für Mietwertgutachten richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung, welche die Vertragsparteien bei der Auftragsvergabe vereinbaren. Die Sachverständigen unterliegen in der Regel § 34 der HOAI, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure oder vereinbaren ein Zeithonorar. Zwingende Grundlage für § 34 HOAI bildet der ermittelte Wert des Grundstücks oder der Liegenschaft in der jeweiligen Schwierigkeitsstufe. In der HOAI sind die Mindest- und Höchstsätze in der Honorartafel festgelegt.
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Mietwertgutachten
In der HOAI ist die Honorierung für ein Mietwertgutachten nicht geregelt. In der Praxis haben sich inzwischen nachfolgende Honorartafeln bewährt.
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Zeithonorar
Bei der Honorarberechnung nach Zeitaufwand liegt der Stundensatz für den Sachverständigen zwischen 75 € und 125 € zuzüglich der Nebenkosten und der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Nebenkosten
- pro gefahrener Kilometer 0,45 Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
- schwarz-weiß Kopien 0,25 Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
- Farbkopien 2,00 Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
- Schreibgebühren und Hilfskräfte werden mit 37,50 Euro berechnet.

Allgemein
Das Honorar und evtl. Pauschalen unterliegen der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, die vom Auftraggeber zu entrichten ist. Vor Auftragsvergabe erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot für Ihren Auftrag. Eine Haftung des Sachverständigen bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit wird auf die Versicherungssumme der Berufshaftpflicht begrenzt.